Wohnung und Ausstattung
Voraussetzungen für die Betreuung zu Hause
Eine Betreuungskraft zieht bei Ihnen ein. Das stellt Anforderungen an die Wohnung, allerdings deutlich weniger, als die meisten Angehörigen befürchten.
Für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause brauchen Sie ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank und Tageslicht, die Mitbenutzung von Bad und Küche, Verpflegung oder ein Haushaltsgeld, einen Internetzugang und geregelte Freizeit mit mindestens einem freien Tag pro Woche. Nicht nötig sind ein zweites Bad, eine barrierefreie Wohnung, ein Auto oder ein Pflegebett.
Die häufigste Sorge in unseren Erstgesprächen lautet: „Unsere Wohnung ist doch gar nicht dafür eingerichtet." In den allermeisten Fällen ist sie es. Was eine Betreuungskraft braucht, ist überschaubar, und vieles davon haben Sie längst. Die folgende Übersicht geht Punkt für Punkt durch, was verbindlich ist, was üblich ist und was Sie sich sparen können.
Das Zimmer
Der wichtigste Punkt, und der einzige, bei dem es keinen Kompromiss gibt: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer, das sie abschließen kann. Ein Durchgangszimmer, eine abgeteilte Ecke im Wohnzimmer oder ein Raum, den auch andere nutzen, scheidet aus. Nicht aus Förmlichkeit, sondern weil ein Mensch, der rund um die Uhr im Haushalt einer fremden Familie lebt, einen Ort braucht, an dem er die Tür hinter sich zumachen kann.
Das Zimmer sollte enthalten:
- ein eigenes Bett mit ordentlicher Matratze, Bettwäsche und Handtüchern
- einen Kleiderschrank oder eine verschließbare Kommode für persönliche Dinge
- ein Fenster mit Tageslicht, denn ein innenliegender Raum ohne Fenster ist ungeeignet
- eine funktionierende Heizung und die Möglichkeit zu lüften
- einen abschließbaren Zugang, mindestens einen Schlüssel für die Zimmertür
- eine Steckdose in Bettnähe und ausreichend Licht zum Lesen
Zur Größe: Eine gesetzliche Mindestquadratmeterzahl für ein Zimmer im Privathaushalt gibt es nicht, und wer Ihnen eine nennt, beruft sich meist auf Regeln für Werkswohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte. In der Praxis hat sich eine Untergrenze von rund zehn Quadratmetern eingespielt. Darunter wird es eng, sobald Bett, Schrank und Koffer gleichzeitig im Raum stehen. Wichtiger als die reine Fläche ist, dass der Raum wohnlich wirkt und nicht wie eine Abstellkammer, die kurzfristig geräumt wurde.
Ein Hinweis zur Lage: Wenn nachts Betreuungsbedarf besteht, ist ein Zimmer in Hörweite des Schlafzimmers praktisch. Ein Babyphon oder eine einfache Rufanlage ersetzt die Nähe, wenn die Räume weiter auseinanderliegen.
Bad und Küche
Hier können Sie beruhigt sein: Die Mitbenutzung genügt. Ein zweites Bad ist angenehm, aber in keiner Weise Bedingung. Millionen Haushalte in Deutschland teilen sich ein Bad, und eine Betreuungskraft rechnet damit.
Praktisch sind drei Kleinigkeiten:
- ein eigenes Fach oder Regalbrett für Pflegeprodukte und Handtücher
- ein abschließbares Bad oder zumindest eine klare Absprache, wann wer es nutzt
- ein eigenes Fach im Kühlschrank, wenn sich die Betreuungskraft selbst versorgt
In der Küche gilt dasselbe. Die Betreuungskraft kocht in der Regel für den gesamten Haushalt mit. Das gehört zu ihren Aufgaben und ist einer der Punkte, die Angehörige am schnellsten entlasten. Eine ausführliche Übersicht der Tätigkeiten finden Sie unter Leistungen einer Betreuungskraft. Wer nur Unterstützung im Haushalt und keine Pflege braucht, findet die Abgrenzung unter polnische Haushaltshilfe.
Verpflegung oder Haushaltsgeld
Die Verpflegung der Betreuungskraft trägt der Haushalt. Dafür haben sich zwei Modelle etabliert:
-
Gemeinsame Verpflegung
Die Betreuungskraft isst mit und kocht aus dem gemeinsamen Einkauf. Das ist der unkompliziertere Weg und im Alltag der Normalfall. Nehmen Sie beim ersten Einkauf Rücksicht auf Vorlieben. Kleine Gesten dieser Art tragen erstaunlich weit.
-
Haushaltsgeld
Sie vereinbaren einen monatlichen Betrag, aus dem die Betreuungskraft sich selbst versorgt. Sinnvoll, wenn die Essgewohnheiten stark auseinandergehen oder eine Diät einzuhalten ist. Halten Sie Betrag und Auszahlungstermin schriftlich fest.
Welchen Weg Sie wählen, sollte vor dem ersten Einsatztag geklärt sein und nicht am zweiten Abend in der Küche verhandelt werden. Wie so eine Vorbereitung im Detail abläuft, steht unter Ablauf der Vermittlung. Das Haushaltsgeld ist eine der Positionen, die neben dem Monatspreis anfallen. Alle weiteren stehen unter Kosten und Zusatzkosten der Betreuung.
Internet und WLAN
Dieser Punkt steht bewusst nicht am Ende der Liste, denn er wird von Angehörigen fast immer unterschätzt. Die Betreuungskraft lebt für mehrere Wochen am Stück getrennt von ihrer eigenen Familie. Der Kontakt zu Mann, Kindern und Eltern im Heimatland läuft praktisch vollständig über Videotelefonie. Ein stabiler Internetzugang ist deshalb keine Annehmlichkeit, sondern der wichtigste Draht nach Hause.
Wenn Sie WLAN haben, geben Sie das Passwort am Ankunftstag heraus, ungefragt. Wenn Sie keinen Anschluss haben, ist ein mobiler Router mit Datentarif die einfachste Lösung. Haushalte, in denen das geregelt ist, erleben spürbar seltener, dass eine Betreuungskraft nach dem ersten Turnus nicht wiederkommen möchte. Es ist die günstigste Maßnahme mit der größten Wirkung auf die Kontinuität. Und Kontinuität ist gerade in der Betreuung bei Demenz der entscheidende Qualitätsfaktor.
Schlüssel und Zugang
Die Betreuungskraft braucht einen eigenen Wohnungsschlüssel. Ohne ihn kann sie weder einkaufen gehen noch ihre Freizeit nutzen, ohne jemanden um Einlass zu bitten. Übergeben Sie den Schlüssel am ersten Tag und notieren Sie die Übergabe kurz schriftlich. Das ist keine Misstrauensbekundung, sondern schafft für beide Seiten Klarheit.
Wenn im Haus eine Alarmanlage, ein Aufzugschlüssel oder ein Codeschloss zum Keller gehört, erklären Sie die Bedienung gleich mit. Dasselbe gilt für Heizung, Waschmaschine und Mülltrennung. Ein einseitiger Zettel mit den wichtigsten Handgriffen, gern auch mit einfachen Sätzen formuliert, erspart in der ersten Woche zahlreiche Rückfragen.
Arbeitszeit, Freizeit und Ruhezeiten
Der Begriff „24-Stunden-Pflege" ist eine eingebürgerte Bezeichnung für ein Betreuungsmodell, keine Arbeitszeitangabe. Niemand arbeitet 24 Stunden am Tag, und kein seriöser Anbieter wird Ihnen das versprechen. Was Sie tatsächlich bekommen, ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und deshalb auch außerhalb fester Zeiten ansprechbar ist. Was Sie geben, ist im Gegenzug ein verlässlicher Rahmen:
- Mindestens ein freier Tag pro Woche, an dem die Betreuungskraft nicht zur Verfügung steht.
- Tägliche Pausen, in der Regel zwei bis drei Stunden, üblicherweise am Nachmittag.
- Ungestörte Nachtruhe, soweit der Pflegebedarf das zulässt. Wer regelmäßig mehrfach pro Nacht Hilfe braucht, benötigt eine zusätzliche Lösung, etwa einen Pflegedienst für die Nacht.
- Freie Zeit außer Haus. Ein Spaziergang, ein Gottesdienst, ein Kaffee in der Stadt: Das gehört dazu und ist keine Vernachlässigung.
Planen Sie diese Zeiten aktiv mit, statt sie dem Zufall zu überlassen. Wer die Freizeit der Betreuungskraft übernimmt, sollte vor dem Einsatz feststehen: Sie selbst, ein Nachbar, ein ambulanter Dienst oder die Tagespflege. Was eine Betreuungskraft in der übrigen Zeit leistet, beschreibt die Seite zur 24-Stunden-Pflege zu Hause. Warum die Arbeitszeit auch rechtlich zählt, lesen Sie unter Rechtssicherheit und Entsendemodell.
Anmeldung und Versicherung
Im Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt. Damit liegen Sozialversicherung, Lohn und Arbeitsrecht dort. Nachgewiesen wird das über die A1-Bescheinigung, die Sie sich vor Einsatzbeginn vorlegen lassen sollten. Sie selbst werden nicht Arbeitgeber und müssen weder Lohn abrechnen noch Beiträge abführen.
Zur Meldepflicht: Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, muss sich grundsätzlich anmelden. Bei den üblichen Turnussen von vier bis zwölf Wochen greift das selten. Klären Sie den Punkt trotzdem vorab mit Ihrer Agentur, statt sich auf eine allgemeine Auskunft zu verlassen.
Prüfen Sie außerdem Ihre private Haftpflichtversicherung. Viele Verträge schließen Personen im Haushalt ein, manche nicht. Ein Anruf bei Ihrem Versicherer dauert fünf Minuten und beantwortet die Frage abschließend.
Was nicht nötig ist
Genauso wichtig wie die Liste der Anforderungen ist die Liste der Dinge, die Sie sich sparen können. Diese vier Punkte werden am häufigsten fälschlich vorausgesetzt:
- Kein Pflegebett. Es wird erst nötig, wenn die betreute Person überwiegend liegt. Dann übernimmt die Pflegekasse es auf ärztliche Verordnung als Hilfsmittel.
- Keine barrierefreie Wohnung. Auch der dritte Stock ohne Aufzug ist kein Ausschlusskriterium. Für Umbauten wie einen Duschumbau oder Haltegriffe gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Maßnahme, siehe Förderung und Zuschüsse.
- Kein Auto. Ein Fahrzeug erleichtert Einkäufe und Arztbesuche, ist aber keine Bedingung. Wenn Sie eines zur Verfügung stellen möchten, klären Sie Versicherungsschutz und Führerschein vorher schriftlich.
- Kein Pflegegrad für den Einzug. Eine Betreuungskraft kann auch ohne anerkannten Pflegegrad einziehen. Für die Finanzierung ist er allerdings entscheidend. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, steht im Ratgeber, und welche Leistungen daran hängen, zeigt die Übersicht der fünf Pflegegrade.
Die Ausstattung im Überblick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was verbindlich ist, was erwartet wird und was den Alltag zusätzlich angenehm macht.
| Muss | Sollte | Kann |
|---|---|---|
| Eigenes, abschließbares Zimmer | Tisch oder Schreibfläche im Zimmer | Fernseher oder Radio im Zimmer |
| Bett, Matratze, Bettwäsche, Handtücher | Leselampe und zweite Steckdose | Sessel oder Sitzgelegenheit |
| Kleiderschrank oder Kommode | Eigenes Fach im Bad und im Kühlschrank | Zweites Bad oder eigene Dusche |
| Fenster mit Tageslicht, Heizung | Waschmaschine im Haus nutzbar | Balkon oder Gartenzugang |
| Mitbenutzung von Bad und Küche | Zettel mit Notfallnummern und Hausregeln | Fahrrad oder Fahrzeug für Besorgungen |
| Verpflegung oder Haushaltsgeld | Einweisung in Heizung, Technik, Mülltrennung | Deutschkurs-Material oder Wörterbuch |
| Internetzugang | Anschluss an einen Telefonanschluss für Notfälle | Kontakt zu einer Landsfrau in der Nachbarschaft |
| Eigener Wohnungsschlüssel | Geregelte Vertretung an freien Tagen | Nahverkehrsticket für die Freizeit |
| Ein freier Tag pro Woche, tägliche Pausen | Schriftliche Vereinbarung über Aufgaben | Gemeinsame Ausflüge oder Feiertagsrituale |
Alle Punkte dieser Seite auf zwei Seiten zum Abhaken. Praktisch, wenn mehrere Angehörige die Vorbereitung untereinander aufteilen. Checkliste zum Ausdrucken (PDF)
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wohnung passt: Wir sehen uns die Situation im Gespräch gemeinsam an. Weil wir an der osteuropäischen Partneragentur beteiligt sind und die Betreuungskräfte persönlich kennen, wissen wir auch, welche Wohnsituation zu welcher Person passt. Eine Betreuungskraft, die Treppen gewohnt ist, kommt mit dem dritten Stock anders zurecht als jemand, der das noch nie erlebt hat. Schildern Sie uns die Räume über das Kontaktformular, über den Fragebogen zur Wohnsituation oder telefonisch unter 069 17515995.
Zuletzt aktualisiert am .
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wie groß muss das Zimmer für eine 24-Stunden-Betreuungskraft sein?
Eine gesetzliche Mindestgröße für ein Zimmer im Privathaushalt gibt es nicht. In der Praxis hat sich eine Untergrenze von etwa zehn Quadratmetern eingespielt. Entscheidend sind weniger die Quadratmeter als die Ausstattung: ein eigenes Bett, ein Schrank, ein Fenster mit Tageslicht, Heizung und eine abschließbare Tür. Ein Durchgangszimmer oder eine abgeteilte Ecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.
Muss die Betreuungskraft ein eigenes Bad haben?
Nein. Die Mitbenutzung des vorhandenen Bades genügt in den allermeisten Haushalten. Wichtig ist, dass die Betreuungskraft das Bad ungestört nutzen kann, dass sie einen eigenen Platz für Handtücher und Pflegeprodukte hat und dass warmes Wasser jederzeit zur Verfügung steht. Ein zweites Bad ist angenehm, aber keine Bedingung für einen Einsatz.
Was muss man einer 24-Stunden-Pflegekraft zur Verfügung stellen?
Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank und Tageslicht, die Mitbenutzung von Bad und Küche, Verpflegung oder ein vereinbartes Haushaltsgeld, einen Internetzugang, einen eigenen Wohnungsschlüssel sowie geregelte Freizeit mit mindestens einem freien Tag pro Woche. Alles Weitere ist Verhandlungssache und wird vor dem Einsatz schriftlich festgehalten.
Wer bezahlt das Essen der Betreuungskraft?
Der Haushalt. Üblich sind zwei Wege: Die Betreuungskraft isst mit und kocht für alle aus dem gemeinsamen Einkauf, oder sie erhält ein monatliches Haushaltsgeld und versorgt sich selbst. Der erste Weg ist im Alltag meist der einfachere. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, damit später keine Unklarheit über Beträge oder Zuständigkeiten entsteht.
Braucht die Betreuungskraft wirklich WLAN?
Ja, und dieser Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Die Betreuungskraft ist wochenlang von ihrer Familie getrennt und hält den Kontakt fast ausschließlich über Videotelefonie. Ein stabiler Internetzugang ist deshalb einer der häufigsten Gründe, warum Betreuungskräfte einen Einsatz gern verlängern oder eben nicht. Geben Sie das WLAN-Passwort am ersten Tag heraus.
Muss ich ein Pflegebett anschaffen?
Nicht zwingend. Ein Pflegebett wird erst nötig, wenn die zu betreuende Person überwiegend liegt oder beim Aufstehen und Umlagern Hilfe braucht. Dann übernimmt die Pflegekasse es in der Regel als Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung. Für das Zimmer der Betreuungskraft selbst genügt ein normales Bett mit ordentlicher Matratze.
Muss ich die Betreuungskraft beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht in Deutschland grundsätzlich Meldepflicht. Da die üblichen Einsatzzeiten bei vier bis zwölf Wochen liegen, greift sie in vielen Fällen nicht. Die Zuständigkeit für Meldung und Sozialversicherung liegt beim Entsendeunternehmen als Arbeitgeber. Fragen Sie vor Einsatzbeginn nach, wie Ihre Agentur das handhabt.
Die Wohnung gemeinsam prüfen
Beschreiben Sie uns die Räume und den Pflegebedarf. Wir sagen Ihnen ehrlich, was fehlt und was ausreicht, kostenlos und ohne Nachfassdruck.