Die häusliche Rundumbetreuung
24-Stunden-Pflege zu Hause
Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein und ist rund um die Uhr da. Was das konkret bedeutet, für wen es passt und wo die Grenzen liegen, ohne Beschönigung.
24-Stunden-Pflege bezeichnet eine Betreuungskraft, die im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt und ihn im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege unterstützt. Sie arbeitet nicht 24 Stunden am Tag. Sie ist 24 Stunden anwesend und nachts erreichbar. Medizinische Behandlungspflege bleibt dem ambulanten Pflegedienst vorbehalten. Üblich ist das Entsendemodell: Die Betreuungskraft bleibt bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt.
Was 24-Stunden-Pflege wirklich bedeutet
Der Begriff ist ungenau und führt regelmäßig zu Missverständnissen. Wer „24-Stunden-Pflege" wörtlich nimmt, erwartet eine Person, die vierundzwanzig Stunden am Tag arbeitet. Das gibt es nicht, das darf es nicht geben, und kein seriöser Anbieter wird es Ihnen versprechen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz erlaubt in der Regel acht Stunden Arbeit am Tag, in begründeten Ausnahmen zehn, wenn sie im Durchschnitt wieder ausgeglichen werden. Dazu kommen eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen und ein freier Tag pro Woche. Diese Regeln gelten auch für eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt. Ein Anbieter, der Ihnen durchgehende Arbeitsleistung zusichert, verkauft Ihnen ein rechtliches Risiko.
Was die 24-Stunden-Betreuung tatsächlich ausmacht, ist etwas anderes: häusliche Gemeinschaft mit Bereitschaft. Die Betreuungskraft wohnt unter demselben Dach. Sie ist morgens da, wenn jemand aus dem Bett geholfen werden muss, sie ist mittags da, sie ist abends da, und sie ist nachts im Nebenzimmer, wenn etwas passiert. Diese durchgehende Anwesenheit ist der eigentliche Wert, nicht die Zahl der geleisteten Stunden. Genau das unterscheidet sie von einem ambulanten Pflegedienst, der drei- oder viermal am Tag für zwanzig Minuten kommt. Welche Aufgaben dabei tatsächlich anfallen, zeigt die Übersicht der Leistungen im Alltag und im Haushalt.
Daraus folgt ein zweiter Punkt, den man vorher wissen sollte: Auch eine Betreuungskraft braucht freie Zeit. In der Praxis sind das zwei bis drei Stunden am Tag und ein freier Tag in der Woche. In dieser Zeit geht sie spazieren, ruft ihre Familie an oder schließt einfach die Tür ihres Zimmers. Wer das einplant, bekommt eine Betreuung, die über Monate trägt. Wer es nicht einplant, bekommt nach sechs Wochen einen Abbruch. Für den freien Tag brauchen viele Haushalte eine Vertretung: einen Nachbarn, ein Familienmitglied oder einen stundenweisen Dienst. Klären Sie das vor der Anreise, nicht danach. Für solche Zeiten lässt sich häufig die Verhinderungspflege als Ersatzleistung nutzen.
Wenn eine Betreuungskraft regelmäßig mehrmals pro Nacht aufstehen muss, ist das keine Bereitschaft mehr, sondern Arbeit, und sie muss entsprechend geplant und vergütet werden. Bei durchgehendem nächtlichem Bedarf reicht eine Person nicht aus. Sagen Sie uns deshalb ehrlich, wie die Nächte verlaufen. Eine geschönte Bedarfsbeschreibung fällt spätestens in der zweiten Woche auf.
Für wen die häusliche Rundumbetreuung passt
Die typische Situation: Ein Mensch kann seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen, will aber in der eigenen Wohnung bleiben. Die Familie wohnt weiter weg, arbeitet oder ist selbst erschöpft. Ein Heimplatz kommt nicht infrage oder ist nicht verfügbar. In diesen Fällen ist die häusliche Betreuung meist die tragfähigste Lösung. Ob sie in Ihrer Wohnung überhaupt umsetzbar ist, entscheidet sich an den räumlichen Bedingungen im Haushalt.
- Pflegegrad 2 bis 5. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld und das Entlastungsbudget zur Verfügung, die sich für die häusliche Betreuung einsetzen lassen. Welche Stufe wofür steht, erklärt unsere Übersicht zu den Pflegegraden und ihren Voraussetzungen.
- Demenz im frühen und mittleren Stadium. Vertraute Umgebung und ein gleichbleibender Tagesrhythmus verlangsamen die Orientierungslosigkeit spürbar. Was dabei zu beachten ist, steht unter Betreuung bei Demenz.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Zeit zwischen Entlassung und wiedergewonnener Selbstständigkeit ist die kritischste. Viele Stürze und Rückverlegungen passieren in den ersten Wochen zu Hause.
- Nach einem Schlaganfall. Wenn Mobilität und Sprache eingeschränkt sind, die Rehabilitation aber weiterläuft, braucht es jemanden, der Übungen begleitet und im Alltag stützt, ohne alles abzunehmen.
- Bei zunehmender Sturzgefahr. Oft ist nicht die Pflege der Auslöser, sondern die Angst: die eigene und die der Kinder.
Und für wen sie nicht passt
Diesen Teil lassen viele Anbieter weg. Wir nicht, weil eine falsch angesetzte Betreuung nach wenigen Wochen scheitert und alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven kostet.
- Intensivpflichtige Beatmung. Trachealkanüle, Heimbeatmung, Absaugen: Das erfordert eine examinierte Intensivpflegekraft rund um die Uhr, oft im Schichtdienst zu dritt. Eine Betreuungskraft kann und darf das nicht leisten.
- Schwere Verhaltensauffälligkeit mit Eigen- oder Fremdgefährdung. Wenn Aggression, nächtliches Weglaufen oder Selbstgefährdung im Vordergrund stehen, ist eine allein lebende Betreuungskraft überfordert und selbst gefährdet. Hier führt der Weg über einen gerontopsychiatrischen Fachbereich oder eine beschützende Einrichtung.
- Kein eigenes Zimmer. Ohne abschließbaren Raum mit Fenster und Bett gibt es keine Vermittlung. Das ist keine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass jemand Monate in einem fremden Haushalt aushält.
- Ungeklärte Erwartungen in der Familie. Wenn Geschwister sich uneinig sind, ob überhaupt eine fremde Person einziehen soll, klären Sie das zuerst. Die Betreuungskraft kann diesen Konflikt nicht auflösen.
Was übernommen wird und was nicht
Die Trennlinie verläuft zwischen Betreuung und Behandlungspflege. Sie ist gesetzlich gezogen und nicht verhandelbar. Wer sie überschreitet, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz.
| Bereich | Übernimmt die Betreuungskraft | Übernimmt sie nicht |
|---|---|---|
| Grundpflege | Hilfe beim Waschen, Duschen, Ankleiden, bei der Toilette und beim Umgang mit Inkontinenzmaterial; Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen und Gehen | Pflege bei liegenden Menschen mit hohem Dekubitusrisiko ohne Anleitung durch eine Fachkraft |
| Medizinisches | Erinnern an Medikamente und Reichen bereits gestellter Dosen; Begleitung zu Arztterminen; Beobachtung und Meldung von Veränderungen | Injektionen, Insulingabe, Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamente stellen, Katheter- und Sondenversorgung: alles Behandlungspflege nach SGB V |
| Haushalt | Kochen, Einkaufen, Wäsche, Aufräumen, Reinigung der bewohnten Räume, Blumen und Haustiere | Grundreinigung, Fensterputzen in Höhe, Gartenarbeit, Renovierung, Versorgung von Angehörigen, die nicht zum Haushalt gehören |
| Alltag und Soziales | Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zu Terminen und Besuchen, Tagesstruktur, Aktivierung | Therapeutische Maßnahmen wie Ergo- oder Physiotherapie, Verwaltung von Vermögen, rechtliche Vertretung |
| Nacht | Rufbereitschaft im selben Haushalt, Hilfe beim nächtlichen Toilettengang, Beruhigung bei Unruhe | Durchgehende Nachtwache, mehrfache planbare Einsätze in jeder Nacht, Überwachung von Geräten |
In der Praxis heißt das: Sobald medizinische Maßnahmen dazukommen, arbeiten Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst nebeneinander. Der Dienst kommt für die verordneten Leistungen, die Betreuungskraft trägt den Rest des Tages. Diese Kombination ist der Regelfall. Sie wirkt sich auf die Auszahlung aus, wie unsere Erklärung zum Pflegegeld bei Kombinationsleistung zeigt.
Vergleich der Versorgungsformen
Die vier Versorgungsformen schließen sich nicht aus. Viele Haushalte kombinieren sie. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung, welche Form die tragende Rolle übernehmen sollte.
| Form | Anwesenheit | Wer betreut | Passt bei |
|---|---|---|---|
| 24-Stunden-Betreuung | durchgehend im Haushalt, nachts in Bereitschaft | eine Betreuungskraft, im Wechsel alle vier bis zwölf Wochen | Rundumbedarf ohne intensive medizinische Versorgung, Demenz, Sturzgefahr |
| Ambulanter Pflegedienst | mehrmals täglich für kurze Einsätze | examinierte Pflegefachkräfte, wechselnd | klar umrissener medizinischer Bedarf bei ansonsten selbstständiger Lebensführung |
| Tagespflege | tagsüber an festen Wochentagen, außer Haus | Pflege- und Betreuungsteam in der Einrichtung | Angehörige, die berufstätig sind; Bedarf an Gesellschaft und Struktur am Tag |
| Pflegeheim | vollstationär, dauerhaft | Fachkräfte im Schichtdienst für mehrere Bewohner | hoher medizinischer Bedarf, fehlende häusliche Voraussetzungen, Eigengefährdung |
Die Entscheidung fällt selten am Preis allein. Sie fällt daran, wie viel medizinische Sicherheit nötig ist und wie stark die vertraute Umgebung zur Stabilität beiträgt. Für den direkten Vergleich der beiden großen Alternativen haben wir eine eigene Gegenüberstellung: Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege.
Die vielen Namen derselben Leistung
Wenn Sie nach dieser Betreuungsform suchen, stoßen Sie auf ein knappes Dutzend Bezeichnungen. Die einen schreiben 24-Stunden-Pflege, die anderen 24h-Pflege oder 24 Std. Pflege. Manche sprechen von 24-Stunden-Betreuung, weil ihnen der Begriff Pflege zu medizinisch klingt. In Fachtexten taucht Live-in-Pflege auf, in Anzeigen häufig polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft. Gemeint ist fast immer dasselbe: eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt.
Diese Vielfalt ist nicht harmlos. Sie erschwert den Vergleich von Angeboten, weil hinter ähnlich klingenden Begriffen unterschiedliche Modelle stecken können: Entsendung, Direktanstellung oder eine angeblich selbstständige Kraft. Achten Sie deshalb weniger auf die Bezeichnung und mehr auf drei Fragen: Wer ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft? Liegt eine A1-Bescheinigung vor? Und was genau steht im Vertrag über Arbeitszeit und freie Tage? Wenn diese drei Punkte sauber beantwortet sind, ist der Name zweitrangig. Was dahintersteht, erklären wir unter Rechtssicherheit im Entsendemodell.
Unser Unterschied zu anderen Agenturen
Die meisten Agenturen in Deutschland kaufen Betreuungskräfte bei osteuropäischen Partnern ein, die sie nie gesehen haben. Sie bekommen ein Profil, geben es weiter und hoffen, dass es passt. Wenn es schiefgeht, telefonieren zwei Firmen aneinander vorbei.
Wir sind an unserer Partneragentur im Herkunftsland selbst beteiligt. Das ist kein Marketingsatz, sondern eine Beteiligung mit wirtschaftlicher Verantwortung. Praktisch bedeutet das: Wir kennen die Auswahlkriterien, weil wir sie mitbestimmen. Wir sprechen mit Betreuungskräften persönlich, bevor wir sie vorschlagen. Und wenn etwas nicht funktioniert, gibt es keine Schnittstelle, hinter der sich jemand verstecken kann. Die Verantwortung bleibt an einem Ort. Woher die Kräfte kommen und wie die Auswahl abläuft, steht bei den Betreuungskräften aus Polen.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
Der Markt für 24-Stunden-Pflege ist unübersichtlich, und die Unterschiede zwischen Agenturen liegen selten dort, wo die Werbung sie behauptet. Sechs Merkmale lassen sich prüfen, bevor Sie unterschreiben. Die Prüfung kostet ein Telefonat und erspart Ihnen im Zweifel Monate Ärger.
- Ein Vertragspartner mit Sitz in Deutschland und vollständigem Impressum. Wenn Ihr Vertrag nur mit einer Firma im Ausland zustande kommt, ist die Durchsetzung von Ansprüchen praktisch aussichtslos.
- Die A1-Bescheinigung wird ungefragt zugesagt. Sie belegt, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Ein Anbieter, der bei dieser Frage ins Stocken gerät, arbeitet nicht sauber.
- Ein schriftlicher Vertrag auf Deutsch, in dem Leistungen, Arbeitszeit, freie Tage, Kündigungsfristen und alle Kostenpositionen einzeln stehen.
- Ein benannter Ansprechpartner mit Namen und Durchwahl statt einer wechselnden Hotline. Im Ernstfall zählt, dass jemand den Fall kennt.
- Ein Angebot erst nach der Bedarfserfassung. Wer Ihnen einen Preis nennt, ohne nach Mobilität, Nächten und Wohnsituation gefragt zu haben, nennt eine Zahl, die später nicht hält.
- Kein Zeitdruck. „Nur noch heute" gehört nicht in ein Gespräch über Pflege.
Umgekehrt gibt es Warnzeichen, bei denen Sie das Gespräch beenden sollten: Werbung mit durchgehender Arbeitsleistung rund um die Uhr, Barzahlung an die Betreuungskraft, eine angeblich selbstständige Kraft ohne nachvollziehbare Auftragslage, oder Zusatzkosten für Anreise und Feiertage, die erst auf der ersten Rechnung auftauchen. Der niedrigste Preis gehört fast immer zum Modell mit dem höchsten Risiko für Sie als Auftraggeber.
Was Sie zu Hause vorbereiten sollten
Die Vermittlung ist der eine Teil, der Einzug der andere. Diese Punkte sind vor der Anreise zu klären, weil sie sich später nur mit Reibung nachholen lassen:
- Das Zimmer ist geräumt, das Bett bezogen, ein Schrank ist leer. Wenn dort noch Kartons stehen, beginnt das Verhältnis mit einer Entschuldigung.
- Ein Zettel mit den wichtigsten Nummern hängt sichtbar in der Küche: Hausarzt, Pflegedienst, Angehörige, Notruf.
- Die Medikamentenversorgung ist geklärt: wer stellt, wer holt, wer erinnert.
- Vollmachten und Betreuungsverfügung sind aktuell. Im Notfall entscheidet nicht die Betreuungskraft.
- Die Familie hat besprochen, wer erster Ansprechpartner im Alltag ist. Eine Betreuungskraft, die von drei Kindern drei verschiedene Anweisungen bekommt, macht am Ende keinem etwas recht.
Was die Betreuung kostet
Der Preis hängt an vier Größen: den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, ihrer Qualifikation, dem Pflegeaufwand und der Zahl der betreuten Personen. Deshalb nennen wir auf dieser Website bewusst keine Pauschalbeträge. Jede „ab"-Zahl beschreibt den günstigsten denkbaren Fall und selten Ihren.
Was sich beziffern lässt, sind die gesetzlichen Zuschüsse. Bei Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld im Monat zur Verfügung, dazu der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €. Hinzu kommt der Steuerabzug nach § 35a EStG: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn eine Rechnung vorliegt und per Überweisung gezahlt wurde. Alle Positionen und einen Rechner für Ihre Entlastung finden Sie unter Kosten der 24-Stunden-Pflege. Welche Belege das Finanzamt verlangt, steht unter Betreuungskosten steuerlich absetzen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026
Wie eine Vermittlung abläuft
Vom ersten Telefonat bis zur Anreise vergehen in der Regel zehn bis vierzehn Tage. Dazwischen liegen vier Schritte: ein Gespräch über die Situation, eine strukturierte Bedarfserfassung, ein kostenloses Angebot mit allen Positionen und die Vorstellung einer konkreten Betreuungskraft mit Profil. Erst danach entscheiden Sie. Jeden Schritt beschreibt der Ablauf einer Vermittlung von der Anfrage bis zur Anreise. Bei einer angekündigten Klinikentlassung lässt sich der Ablauf verkürzen, wenn Entlassungstermin und Bedarf früh feststehen.
Wenn Sie den Einstieg abkürzen wollen: Der Fragebogen zur Pflegesituation deckt in etwa zehn Minuten alles ab, was wir für ein belastbares Angebot brauchen. Wer lieber spricht, ruft unter 069 17515995 an.
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Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege
Arbeitet eine Betreuungskraft wirklich 24 Stunden am Tag?
Nein, und das darf sie auch nicht. Der Begriff beschreibt die Anwesenheit im Haushalt, nicht die Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in der Regel acht Stunden täglich, in Ausnahmen bis zu zehn, dazu kommen vorgeschriebene Ruhezeiten und ein freier Tag pro Woche. Was die 24-Stunden-Betreuung ausmacht, ist die durchgehende Erreichbarkeit im selben Haushalt, nicht durchgehende Arbeit.
Ab welchem Pflegegrad ist eine 24-Stunden-Pflege sinnvoll?
In der Praxis ab Pflegegrad 2. Ab dieser Stufe fließen Pflegegeld und das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die sich beide für die häusliche Betreuung einsetzen lassen. Bei Pflegegrad 1 ist eine durchgehende Betreuung selten nötig und wirtschaftlich schwer darstellbar. Rechtlich vorgeschrieben ist kein Pflegegrad. Sie können eine Betreuungskraft auch ohne Einstufung beschäftigen.
Darf eine Betreuungskraft Medikamente geben oder Wunden versorgen?
Nein. Medikamente stellen, Injektionen setzen, Wunden versorgen, Katheter oder Sonden handhaben: Das alles ist Behandlungspflege nach dem Fünften Sozialgesetzbuch und ausschließlich examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Eine Betreuungskraft darf an bereits gestellte Medikamente erinnern und sie reichen. Für alles Weitere kommt ein ambulanter Pflegedienst dazu. Diese Kombination ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn eine Betreuungskraft einzieht?
Ja. Die Betreuungskraft erbringt keine Pflegesachleistung im Sinne des Elften Sozialgesetzbuchs, sondern unterstützt im Rahmen einer häuslichen Gemeinschaft. Das Pflegegeld läuft unverändert weiter. Gekürzt wird erst, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen abrechnet. Dann greift das Kombinationsprinzip und beide Leistungen werden anteilig verrechnet.
Welches Zimmer braucht eine Betreuungskraft?
Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster, Bett, Schrank und einer Ablagefläche. Ein Durchgangszimmer, eine Schlafcouch im Wohnzimmer oder ein Raum ohne Tageslicht genügen nicht. Das Bad darf mitbenutzt werden, ein eigenes ist nicht erforderlich. Internetzugang ist keine Pflicht, aber praktisch jede Betreuungskraft erwartet ihn für den Kontakt zur Familie.
Wie unterscheidet sich die 24-Stunden-Pflege vom Pflegeheim?
Im Pflegeheim betreut eine Fachkraft mehrere Bewohner gleichzeitig, der Tagesablauf folgt dem Dienstplan des Hauses. In der häuslichen Betreuung kümmert sich eine Person um einen Menschen in dessen eigener Wohnung, der Rhythmus bleibt der gewohnte. Dafür fehlt die ständige pflegefachliche Präsenz. Bei intensivem medizinischem Bedarf ist das Heim die sicherere Lösung.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft anreisen?
In der Regel dauert es zehn bis vierzehn Tage vom ersten Gespräch bis zur Anreise. Bei einer angekündigten Klinikentlassung geht es oft schneller, weil der Bedarf klar beschrieben ist und der Termin feststeht. Länger dauert es, wenn seltene Anforderungen zusammenkommen, etwa sehr gute Deutschkenntnisse zusammen mit Führerschein und Demenzerfahrung.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft nicht zur Familie passt?
Dann wird gewechselt. Menschliche Passung lässt sich vorab nicht garantieren, auch nicht mit dem besten Profil. Sagen Sie es früh statt nach Monaten des Aushaltens. Wir suchen dann eine andere Kraft und organisieren die Übergabe. Wichtig ist, dass Sie einen benannten Ansprechpartner haben, der solche Fälle bearbeitet, statt einer wechselnden Hotline.
Unverbindlich klären, ob es passt
Schildern Sie uns die Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine häusliche Betreuung die richtige Lösung ist, auch dann, wenn die Antwort nein lautet.