Ratgeber · Pflegegrade
Pflegegrade 1 bis 5
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Wie er ermittelt wird, was jeder Grad bedeutet und was davon für eine Betreuung zu Hause zählt.
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist. Der Medizinische Dienst bewertet dafür sechs Lebensbereiche und rechnet die Ergebnisse in Punkte von 12,5 bis 100 um. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. Erst ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld gezahlt. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € im Monat. Der Entlastungsbetrag von 131 € steht dagegen ab Pflegegrad 1 zu.
Was ein Pflegegrad überhaupt ist
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Sie maßen vor allem den Zeitaufwand für körperliche Verrichtungen: Waschen, Ankleiden, Essen. Menschen mit Demenz fielen dabei regelmäßig durch das Raster, weil sie sich körperlich oft noch gut bewegen konnten. Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein anderer Maßstab. Gefragt wird nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe nötig sind, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigt.
Dieser Wechsel hat die Bewertung von Demenz, psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung deutlich verbessert. Ein Mensch, der körperlich mobil ist, aber den Herd anlässt und die Wohnung nicht mehr wiederfindet, erreicht heute einen Pflegegrad, den er unter dem alten System kaum bekommen hätte. Für die Betreuung bei Demenz war das eine entscheidende Änderung.
Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse festgestellt, nachdem Sie einen Antrag gestellt haben. Grundlage ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten der Gesellschaft Medicproof. Der Gutachter kommt in die Wohnung und arbeitet ein festgelegtes Raster ab, das Begutachtungsassessment.
Die sechs Module des Begutachtungsassessments
Das Verfahren ist bundesweit einheitlich. Sechs Bereiche werden getrennt bewertet, jeder mit eigenen Einzelfragen. Anschließend wird jedes Modul mit einem festen Prozentsatz gewichtet. Wichtig zu wissen: Nicht alle Module zählen gleich viel.
- Mobilität (10 Prozent). Kann sich die Person im Bett umdrehen, aufstehen, sicher sitzen, innerhalb der Wohnung gehen, Treppen steigen? Bewertet wird die körperliche Beweglichkeit, nicht die Fähigkeit, sich zu orientieren.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent, siehe Hinweis). Erkennt die Person Angehörige, findet sie sich örtlich und zeitlich zurecht, versteht sie Aufforderungen, kann sie Risiken einschätzen und Gespräche führen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent, siehe Hinweis). Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen. Erfasst wird, wie häufig solche Situationen auftreten.
- Selbstversorgung (40 Prozent). Das am stärksten gewichtete Modul. Waschen, Zähne putzen, Ankleiden, Essen und Trinken, Toilettengang, Umgang mit Inkontinenz. Hier entscheidet sich der Pflegegrad in den meisten Fällen.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent). Medikamente einnehmen, Blutzucker messen, Verbände wechseln, Arztbesuche wahrnehmen, Therapien einhalten. Auch die Häufigkeit zählt: Tägliche Maßnahmen wiegen schwerer als wöchentliche.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent). Kann die Person den Tag selbst einteilen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, das Haus verlassen?
Die Module 2 und 3 werden nicht addiert. Es zählt nur der höhere der beiden Werte, und dieser geht mit 15 Prozent ein. Der Gesetzgeber wollte damit vermeiden, dass dieselbe Beeinträchtigung doppelt bewertet wird. In der Summe ergeben die gewichteten Module deshalb 100 Prozent.
Vom Punktwert zum Pflegegrad
Aus den gewichteten Modulen entsteht ein Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100. Dieser Wert wird einem Pflegegrad zugeordnet. Die Schwellen sind gesetzlich festgelegt und lassen dem Gutachter keinen Spielraum. Der Spielraum liegt vorher, bei der Bewertung der Einzelfragen.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben. Das kommt häufiger vor, als Angehörige erwarten, und ist der häufigste Anlass für einen Widerspruch. Die Frist dafür beträgt vier Wochen ab Zugang des Bescheids.
Alle Leistungen je Pflegegrad
Diese Beträge stehen jedem zu, der den entsprechenden Pflegegrad hat, unabhängig davon, wer die Betreuung übernimmt. Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich gegenseitig teilweise aus; wie sich beides kombinieren lässt, steht im Ratgeber zum Pflegegeld und seiner Auszahlung. Der Entlastungsbetrag kommt in jedem Fall obendrauf.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | entfällt | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung monatlich | entfällt | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Entlastungsbudget jährlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | entfällt | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Summe je Monat Pflegegeld, Entlastungsbetrag und anteiliges Budget | 131 € | 773 € | 1.025 € | 1.226 € | 1.416 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026
Die letzte Zeile ist eine rechnerische Größe: Das Entlastungsbudget ist ein Jahresbetrag, kein monatlicher Anspruch. Wer es im Frühjahr für eine Kurzzeitpflege verbraucht, hat es im Herbst nicht mehr. Wie sich das Budget sinnvoll einteilen lässt, steht im Ratgeber zur Verhinderungspflege.
Nicht in der Tabelle stehen die Leistungen, die nicht als monatlicher Betrag ausgezahlt werden: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme sowie der Zuschuss zum Hausnotruf. Alle Bausteine zusammen finden Sie in der Übersicht aller Zuschüsse.
Ab welchem Pflegegrad Betreuung sinnvoll ist
Diese Frage wird uns fast täglich gestellt, und die ehrliche Antwort lautet: Der Pflegegrad ist dafür das falsche Kriterium. Er sagt etwas über die Höhe der Zuschüsse aus, aber wenig darüber, ob jemand allein zu Hause bleiben kann. Trotzdem gibt es Muster, die sich in der Praxis zeigen.
Pflegegrad 1 ohne Dauerbetreuung
Bei Pflegegrad 1 ist die Selbstständigkeit nur gering beeinträchtigt. Finanziell steht allein der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung, kein Pflegegeld und kein Entlastungsbudget. Eine dauerhafte Anwesenheit ist in dieser Konstellation selten erforderlich. Sinnvoller sind eine stundenweise Haushaltshilfe, ein Hausnotruf und regelmäßige Besuche.
Pflegegrad 2 als Einstieg
Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget zur Verfügung. Das ist der Punkt, an dem sich eine Betreuung zu Hause auch rechnerisch trägt. Meist ist es auch der Punkt, an dem Angehörige merken, dass die Versorgung nebenbei nicht mehr funktioniert. Typische Auslöser sind der erste Sturz, eine nächtliche Verwirrtheit oder der Moment, an dem der Kühlschrank verdorbene Lebensmittel enthält.
Pflegegrad 3 und 4 im Alltag
In diesen beiden Graden liegt der Schwerpunkt unserer Vermittlungen. Der Hilfebedarf betrifft die Selbstversorgung durchgehend, oft kommen Inkontinenz, eingeschränkte Mobilität oder eine fortgeschrittene Demenz dazu. Eine Betreuungskraft im Haushalt kann hier den entscheidenden Unterschied machen: Sie ist nachts da, sie bemerkt Veränderungen früh, und sie hält die Tagesstruktur aufrecht. Welche Aufgaben dabei übernommen werden, steht unter Leistungen.
Pflegegrad 5 mit Pflegedienst
Auch bei Pflegegrad 5 ist eine Versorgung zu Hause möglich. Sie setzt allerdings voraus, dass ein ambulanter Pflegedienst die behandlungspflegerischen Aufgaben übernimmt: Wundversorgung, Injektionen, Katheterpflege. Eine Betreuungskraft aus dem Entsendemodell darf und soll diese Tätigkeiten nicht ausführen. Wo genau die Grenze verläuft, ist unter Rechtssicherheit beschrieben. Bei intensivpflichtiger Versorgung stößt das Modell an seine Grenze; dann ist der Vergleich mit dem Pflegeheim der ehrlichere Weg.
Warten Sie mit der Organisation nicht auf den Bescheid. Die Bearbeitung dauert bis zu fünf Wochen, eine Vermittlung in der Regel zehn bis vierzehn Tage. Wenn die Situation zu Hause jetzt nicht mehr trägt, planen Sie parallel. Der Pflegegrad wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Was der Pflegegrad über die Kosten aussagt
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Zuschüsse, nicht die Höhe der Betreuungskosten. Diese hängen von anderen Faktoren ab: Deutschkenntnisse, Qualifikation, Pflegeaufwand und Anzahl der betreuten Personen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet meist beides gleichzeitig: mehr Zuschuss, aber auch mehr Aufwand. Wie sich beides zueinander verhält, rechnet der Entlastungsrechner unter Kosten und Finanzierung aus.
Ein Punkt, der in Vergleichsportalen selten steht: Wir sind an der osteuropäischen Partneragentur beteiligt und kennen die Betreuungskräfte persönlich, bevor wir sie vorschlagen. Gerade bei höheren Pflegegraden zählt das mehr als jede Profilbeschreibung, weil wir einschätzen können, wer mit einem schweren Transfer oder einer nächtlich unruhigen Situation tatsächlich zurechtkommt. Wenn Sie unsicher sind, welcher Bedarf bei Ihnen vorliegt, hilft der Fragebogen zur Pflegesituation beim Sortieren.
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Häufige Fragen zu den Pflegegraden
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Einstufung erfolgt über ein Punktesystem von 12,5 bis 100 Punkten. Seit 2017 haben die Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen abgelöst.
Welche sechs Module prüft der Medizinische Dienst?
Begutachtet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jedes Modul wird einzeln bepunktet und mit einem festen Faktor gewichtet. Die Selbstversorgung geht mit 40 Prozent am stärksten in das Ergebnis ein.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro im Monat, Stand 01/2026. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Wer statt Pflegegeld einen ambulanten Dienst beauftragt, hat bei Pflegegrad 3 Anspruch auf Pflegesachleistungen von 1.497 Euro monatlich.
Ab welchem Pflegegrad lohnt sich eine 24-Stunden-Betreuung?
Finanziell wird es ab Pflegegrad 2 interessant, weil erst dann Pflegegeld und das Entlastungsbudget zur Verfügung stehen. Praktisch entscheidet aber nicht der Pflegegrad, sondern der Bedarf: Wenn nächtliche Unruhe, Sturzgefahr oder Orientierungsprobleme dazu führen, dass jemand nicht mehr allein bleiben kann, ist eine dauerhafte Anwesenheit sinnvoll, unabhängig von der Ziffer im Bescheid.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Zur Verfügung stehen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie der Zuschuss zu einem Hausnotruf. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen.
Kann ein Pflegegrad höhergestuft werden?
Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine erneute Begutachtung nach denselben sechs Modulen. Sinnvoll ist ein Pflegetagebuch über zwei Wochen, das den tatsächlichen Aufwand dokumentiert. Bei einer Ablehnung haben Sie vier Wochen Zeit für den Widerspruch.
Ändert sich der Pflegegrad durch eine Betreuungskraft im Haushalt?
Nein. Der Pflegegrad beschreibt die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, nicht die Versorgungslage. Dass jemand gut betreut wird, senkt den Pflegegrad nicht. Wichtig ist allerdings, bei einer erneuten Begutachtung den tatsächlichen Hilfebedarf zu schildern und nicht den Zustand, wie er sich mit Unterstützung darstellt.
Unsicher, welcher Pflegegrad realistisch ist?
Schildern Sie uns die Situation zu Hause. Wir sagen Ihnen, was aus unserer Erfahrung zu erwarten ist und worauf es bei der Begutachtung ankommt.