Ratgeber
Ratgeber zu Pflege und Betreuung
Was die Pflegeversicherung zahlt, wie Sie an einen Pflegegrad kommen und was davon bei einer Betreuung zu Hause tatsächlich ankommt, sortiert nach den Fragen, die in dieser Situation zuerst gestellt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich geregelt und unabhängig davon, wer die Betreuung übernimmt. Pflegegeld, Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € sowie der Steuervorteil nach § 35a EStG lassen sich für eine Betreuung im eigenen Zuhause einsetzen. Dieser Ratgeber erklärt jede Leistung einzeln und zeigt, was sie im Alltag konkret bedeutet.
Warum dieser Ratgeber anders aufgebaut ist
Die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege stehen an vielen Stellen im Netz. Krankenkassen, Ministerien und Verbraucherverbände beschreiben Paragrafen, Beträge und Fristen zuverlässig. Woran es meist fehlt, ist der zweite Schritt: die Übersetzung in eine konkrete Situation. Was genau ändert sich, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt? Wird das Pflegegeld dann weiter gezahlt? Lässt sich das Entlastungsbudget für die Betreuung nutzen oder nur für einen Pflegedienst?
Genau diese Fragen beantworten die folgenden acht Seiten. Jede erklärt zuerst die Leistung selbst, mit den aktuellen Beträgen nach dem Stand 01/2026. Danach folgt ein eigener Abschnitt dazu, was daraus für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause folgt, mit den Grenzen, die es dabei gibt. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernimmt und welche nicht, steht getrennt davon beschrieben.
Wo Sie anfangen sollten
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beginnen Sie mit dem Antrag bei der Pflegekasse. Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen weiteren Leistungen; ohne ihn zahlt die Pflegeversicherung nichts. Der Antrag ist formlos möglich und dauert nur wenige Minuten, die Bearbeitung danach in der Regel fünf Wochen. Je früher er gestellt ist, desto früher laufen die Ansprüche. Womit der Gutachter rechnet, zeigt die Übersicht der fünf Pflegegrade und ihrer Punktwerte.
Liegt bereits ein Pflegegrad vor, ist die Frage meist eine andere: Was steht uns jetzt zu, und was davon deckt die Betreuung? Dann sind die Zuschüsse im Überblick der schnellste Einstieg: dort stehen alle Bausteine in einer Tabelle nebeneinander, vom Pflegegeld bis zum Steuervorteil. Wer nur einen einzelnen Baustein sucht, findet ihn direkt beim monatlichen Entlastungsbetrag, bei der Verhinderungspflege mit dem Jahresbudget oder beim Abzug nach § 35a EStG.
Wer noch grundsätzlich überlegt, ob Betreuung zu Hause überhaupt der richtige Weg ist, findet im Vergleich mit dem Pflegeheim auch die Argumente für das Heim. Es gibt Situationen, in denen eine stationäre Versorgung die bessere und sicherere Lösung ist. Diese Situationen sind dort benannt, nicht weggelassen. Ob die Wohnung überhaupt geeignet ist, klärt vorab die Übersicht der räumlichen Voraussetzungen.
Und wenn es um Zahlen geht: Auf der Seite Kosten und Finanzierung steht ein Rechner, der die gesetzlichen Leistungen für einen bestimmten Pflegegrad zusammenzählt. Er läuft vollständig im Browser, es wird nichts übertragen.
Alle Themen
Acht Ratgeber zu den wichtigsten Fragen
Pflegegrade 1 bis 5
Wie das Begutachtungsassessment mit seinen sechs Modulen zum Pflegegrad führt. Mit einer Tabelle aller Leistungen je Pflegegrad.
AnsehenPflegegeld 2026
Die aktuellen Beträge je Pflegegrad in einer Tabelle. Und warum das Pflegegeld weiterläuft, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt.
AnsehenVerhinderungspflege
Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege. Was sich dadurch geändert hat und wie Sie es nutzen.
AnsehenEntlastungsbetrag
131 € im Monat für jeden Pflegegrad. Wofür er verwendet werden darf, wie er angespart wird und wie die Abrechnung läuft.
AnsehenZuschüsse im Überblick
Alle Bausteine in einer Tabelle: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Wohnumfeld, Hilfsmittel und Steuervorteil.
AnsehenSteuerlich absetzen
20 Prozent der Kosten nach § 35a EStG, höchstens 4.000 € im Jahr. Was das Finanzamt dafür verlangt und was es ablehnt.
AnsehenPflegegrad beantragen
Vom formlosen Antrag bis zum Bescheid in sieben Schritten. Mit Vorbereitung auf den Termin und dem Weg zum Widerspruch.
AnsehenPflegeheim oder Betreuung zu Hause
Ein ehrlicher Vergleich beider Wege, einschließlich der Situationen, in denen das Pflegeheim die bessere Wahl ist.
AnsehenQuelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026
Wenn Sie lieber sprechen möchten
Nicht jede Frage lässt sich in einem Ratgeber beantworten. Wenn Sie Ihre Situation schildern möchten, rufen Sie an unter 069 17515995 oder füllen Sie den Fragebogen zur Pflegesituation aus. Sie erreichen einen festen Ansprechpartner, keine Warteschleife. Die Erstberatung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Alle Wege dorthin stehen auf der Seite Kontakt und Rückruf.
Zuletzt aktualisiert am .
Sprechen wir über Ihre Situation
Sie schildern uns, wie es zu Hause aussieht. Wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist und was nicht. Kostenlos und unverbindlich.