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Kosten und Finanzierung

Kosten der 24-Stunden-Pflege

Die 24-Stunden-Betreuung ist teurer als gar nichts und günstiger als ein Pflegeheim. Hier steht, woraus sich der Preis zusammensetzt und was davon Pflegekasse und Finanzamt tragen.

Eine 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell wird in Deutschland als monatlicher Pauschalpreis abgerechnet. Wie hoch er ausfällt, bestimmen vor allem die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, ihre Qualifikation und der Pflegeaufwand. Vom Bruttopreis gehen Pflegegeld, Entlastungsbetrag, das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie ein Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro im Jahr ab. Der Eigenanteil liegt dadurch deutlich unter dem Listenpreis.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Vier Faktoren bestimmen, was eine Betreuungskraft kostet. Wer Ihnen einen Preis nennt, ohne diese Faktoren zu kennen, nennt Ihnen eine Zahl, die später nicht hält. Welche Aufgaben im Monatspreis enthalten sind, steht bei den Leistungen einer Betreuungskraft im Alltag, die Grundlagen der Betreuungsform erklärt die Seite zur 24-Stunden-Pflege zu Hause. Wer die häusliche Betreuung einem Heimplatz gegenüberstellen möchte, findet die Rechnung unter Pflegeheim oder Betreuung zu Hause.

Deutschkenntnisse

Der stärkste Preisfaktor. Grundkenntnisse für Haushalt und Alltag kosten deutlich weniger als ein Niveau, mit dem Arztgespräche geführt werden können.

Qualifikation

Pflegerische Ausbildung, Demenz-Schulung, Erfahrung mit Transfer und Mobilisation, Führerschein: Jede Zusatzqualifikation schlägt sich im Preis nieder.

Pflegeaufwand

Pflegegrad, Mobilität, Inkontinenz, Demenz und nächtlicher Betreuungsbedarf bestimmen, wie fordernd der Einsatz ist.

Anzahl der Personen

Wird ein Ehepaar betreut oder lebt eine weitere Person im Haushalt, steigt der Aufwand und damit der Preis.

Preise nennen wir individuell und mit Begründung

Wir veröffentlichen bewusst keine „ab"-Preise auf der Website. Solche Zahlen beziehen sich fast immer auf die günstigste denkbare Konstellation und passen selten zur realen Situation. Sie erhalten von uns ein Angebot mit jeder Position einzeln: Betreuung, Anreise, Verpflegung, Zuschläge. Fragebogen für ein individuelles Angebot oder rufen Sie an unter 069 17515995.

Diese Zusatzkosten müssen Sie einplanen

Der Monatspreis ist nicht alles. Diese Positionen kommen bei praktisch jeder Vermittlung dazu, unabhängig vom Anbieter:

  • An- und Abreise der Betreuungskraft bei jedem Wechsel, in der Regel alle vier bis zwölf Wochen.
  • Verpflegung im Haushalt oder ein vereinbartes Haushaltsgeld.
  • Feiertagszuschläge für Einsätze an gesetzlichen Feiertagen.
  • Einmalige Einrichtungsgebühr bei manchen Anbietern zu Beginn der Vermittlung.
  • Kosten bei einem Wechsel, wenn eine Betreuungskraft doch nicht passt.

Fragen Sie bei jedem Angebot, das Sie einholen, gezielt nach diesen fünf Punkten. Wenn ein Anbieter ausweicht, wissen Sie genug. Wann im Ablauf der Vermittlung das schriftliche Angebot kommt, haben wir Schritt für Schritt beschrieben.

Entlastungsrechner

Was Pflegekasse und Finanzamt beisteuern

Tragen Sie den Pflegegrad ein. Wenn Sie bereits einen Preis vorliegen haben, ergänzen Sie ihn. Dann sehen Sie direkt Ihren Eigenanteil. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Entlastungsbudget einsetzen
Wenn Sie bereits ein Angebot vorliegen haben, tragen Sie den Bruttopreis ein. Daraus berechnen wir den Steuervorteil und Ihren Eigenanteil.

Ihre monatliche Entlastung

Entlastung pro Monat 0 €

Unverbindliche Schätzung nach den Leistungssätzen 01/2026. Der Steuervorteil nach § 35a EStG setzt eine Rechnung und Zahlung per Überweisung voraus und wirkt sich erst mit der Steuererklärung aus. Ob das Entlastungsbudget in voller Höhe zur Verfügung steht, hängt davon ab, ob es im laufenden Jahr bereits genutzt wurde.

Individuelles Angebot anfordern

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026

Die Leistungen im Einzelnen

Diese vier Bausteine lassen sich kombinieren. Sie sind gesetzlich geregelt und unabhängig davon, für welche Agentur Sie sich entscheiden. Wie viel Ihnen zusteht, richtet sich nach der Einstufung. Die Kriterien der fünf Pflegegrade und die Höhe des Pflegegelds je Pflegegrad erklären wir im Ratgeber.

Leistungen der Pflegeversicherung, Stand 01/2026
Pflegegrad Pflegegeld
monatlich
Entlastungsbetrag
monatlich
Entlastungsbudget
jährlich
Summe je Monat
rechnerisch
Pflegegrad 1 entfällt 131 € entfällt 131 €
Pflegegrad 2 347 € 131 € 3.539 € 773 €
Pflegegrad 3 599 € 131 € 3.539 € 1.025 €
Pflegegrad 4 800 € 131 € 3.539 € 1.226 €
Pflegegrad 5 990 € 131 € 3.539 € 1.416 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026

Neu seit 1. Juli 2025

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Gleichzeitig ist die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfallen: Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2. Viele Ratgeberseiten im Netz haben diese Änderung noch nicht eingearbeitet. Wie sich das Budget für Verhinderungspflege einsetzen lässt, steht im Ratgeber, ebenso die Regeln zum Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Steuervorteil nach § 35a EStG

Die Kosten für eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Davon sind 20 Prozent absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Das entspricht rechnerisch rund 333 € im Monat, wenn der Höchstbetrag ausgeschöpft wird.

Damit das Finanzamt mitspielt, brauchen Sie zwei Dinge:

  • eine Rechnung, die die Leistung ausweist
  • die Zahlung per Überweisung, denn Barzahlung wird nicht anerkannt, ohne Ausnahme

Legen Sie sich ab dem ersten Monat einen Ordner an. Wer die Belege erst bei der Steuererklärung zusammensucht, verliert regelmäßig Geld. Welche Angaben in die Anlage gehören, steht unter Betreuungskosten steuerlich absetzen. Einen Überblick über alle Töpfe gibt die Seite zu Förderungen und Zuschüssen.

Die drei Beschäftigungsmodelle

Drei Modelle sind am Markt üblich. Sie unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern vor allem im Risiko, das Sie tragen.

Modell Wer ist Arbeitgeber? Preisniveau Ihr Risiko
Entsendung Der Arbeitgeber im Heimatland, nachgewiesen per A1-Bescheinigung mittel gering: Sozialabgaben und Arbeitsrecht liegen beim Entsendeunternehmen
Direktanstellung Sie selbst hoch hoch: Mindestlohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und Arbeitszeitgesetz liegen bei Ihnen
Selbstständige Betreuungskraft formal niemand niedrig sehr hoch: bei Scheinselbstständigkeit drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben über Jahre

Der niedrigste Preis gehört zum Modell mit dem höchsten Risiko. Wenn die Deutsche Rentenversicherung eine vermeintliche Selbstständigkeit als Beschäftigung einstuft, haftet der Haushalt rückwirkend für die Sozialabgaben. Deshalb arbeiten wir ausschließlich im Entsendemodell. Welche Nachweise dazugehören, erklärt die Seite zur Rechtssicherheit im Entsendemodell.

Stiftung Warentest und Testsieger

Viele Menschen suchen nach einem „Testsieger", was bei einer Entscheidung dieser Tragweite verständlich ist. Die ehrliche Antwort: Es gibt derzeit keinen aktuellen Vergleichstest der Stiftung Warentest zu Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Betreuung. Wer damit wirbt, bezieht sich meist auf andere Institute, auf ältere Untersuchungen zu einzelnen Anbietern oder auf selbst vergebene Siegel.

Woran Sie Qualität stattdessen erkennen: fünf Fragen, die ein seriöser Anbieter sofort beantwortet.

  1. Können Sie mir die A1-Bescheinigung der Betreuungskraft vorlegen?
  2. Wer ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft, und wo sitzt er?
  3. Welche Zusatzkosten kommen über den Monatspreis hinaus auf mich zu?
  4. Was passiert, wenn die Betreuungskraft erkrankt oder es nicht passt?
  5. Wer ist mein fester Ansprechpartner während des Einsatzes, mit Namen und Durchwahl?

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Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

Der Preis hängt von drei Faktoren ab: den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, ihrer Qualifikation und dem Pflegeaufwand. Dazu kommen An- und Abreise sowie Verpflegung. Wir nennen Ihnen den Preis für Ihre konkrete Situation im kostenlosen Angebot, mit allen Positionen einzeln ausgewiesen und ohne Pauschalen, die sich später als unvollständig herausstellen.

Was zahlt die Pflegekasse bei einer 24-Stunden-Pflege?

Die Pflegekasse zahlt keine 24-Stunden-Pflege direkt, aber mehrere Leistungen lassen sich dafür einsetzen: das Pflegegeld je nach Pflegegrad, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Bei Pflegegrad 3 sind das rechnerisch rund 1.025 Euro im Monat, bevor der Steuervorteil berücksichtigt ist.

Kann ich die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen?

Ja. Nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz sind 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge deshalb von Anfang an auf.

Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?

An- und Abreise der Betreuungskraft bei jedem Wechsel, Verpflegung im Haushalt oder ein Haushaltsgeld, Feiertagszuschläge sowie gegebenenfalls eine einmalige Einrichtungsgebühr. Diese Positionen werden im Markt gern verschwiegen und tauchen erst auf der Rechnung auf. Wir weisen sie im Angebot vollständig aus.

Warum ist die Direktanstellung teurer als das Entsendemodell?

Bei einer Direktanstellung werden Sie Arbeitgeber und schulden Mindestlohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Urlaub und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für sämtliche vergütungspflichtigen Stunden. Diese Pflichten treiben die Gesamtkosten deutlich über das Entsendemodell hinaus. Dort bleibt die Betreuungskraft bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt, der die Abgaben und das Arbeitsrecht trägt.

Gibt es einen Testsieger der Stiftung Warentest?

Nein. Es gibt derzeit keinen aktuellen Vergleichstest von Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Betreuung durch die Stiftung Warentest. Anbieter, die mit einem Testsieg werben, beziehen sich meist auf andere Institute oder auf sehr alte Untersuchungen. Achten Sie stattdessen auf nachprüfbare Kriterien: A1-Bescheinigung, schriftlicher Vertrag, klar ausgewiesene Zusatzkosten und einen benannten Ansprechpartner.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt?

Nein. Die Betreuungskraft leistet keine Pflegesachleistung im Sinne des SGB XI, sondern unterstützt im Rahmen einer häuslichen Gemeinschaft. Das Pflegegeld wird deshalb weitergezahlt. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen abrechnet. Dann greift die anteilige Kürzung nach dem Kombinationsprinzip.

Kostenloses Angebot mit allen Positionen

Beschreiben Sie uns die Situation. Sie erhalten ein Angebot, in dem jede Kostenposition einzeln steht. Unverbindlich und ohne Nachfassdruck.

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