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Betreuungskräfte aus Rumänien

Betreuungskräfte aus Rumänien

Rumänien ist nach Polen das zweitwichtigste Herkunftsland für die häusliche Betreuung in Deutschland. Was das für Auswahl, Sprache und Wartezeit bedeutet.

Eine Betreuungskraft aus Rumänien arbeitet unter denselben rechtlichen Bedingungen wie eine polnische: Rumänien ist EU-Mitglied, die Betreuungskraft wird im Entsendemodell nach Deutschland entsandt und über die A1-Bescheinigung nachgewiesen. Qualitative Unterschiede nach Herkunft gibt es nicht. Unterschiedlich sind vor allem die Verfügbarkeit im Bewerberpool und die Dauer der Anreise.

Warum wir auch nach Rumänien schauen

Wer nur mit einem einzigen Herkunftsland arbeitet, hat einen kleineren Auswahlpool. Ein kleinerer Pool bedeutet längere Wartezeiten oder Kompromisse bei den Anforderungen. Genau das wollen wir vermeiden, weil die 24-Stunden-Betreuung zu Hause mit der einzelnen Person steht und fällt. Drei sachliche Gründe sprechen dafür, Rumänien einzubeziehen:

  • Größerer Bewerberpool. In Polen ist die häusliche Betreuung ein seit über zwanzig Jahren etabliertes Arbeitsfeld, und der Arbeitsmarkt vor Ort hat sich spürbar verengt. Der rumänische Pool ist jünger und größer. Für besondere Anforderungen findet sich dort häufiger schnell ein passendes Profil: ein bestimmtes Sprachniveau, Erfahrung mit Beatmung oder Stoma, ein Führerschein mit Fahrpraxis oder die Bereitschaft zu einem langen Turnus.
  • Qualifikationsniveau. Rumänien bildet in Gesundheitsberufen auf gesetzlich geregelter Grundlage aus, und viele Absolventinnen und Absolventen arbeiten im europäischen Ausland. Unter den Bewerbungen für die häusliche Betreuung sind deshalb regelmäßig Menschen mit pflegerischer Ausbildung und klinischer Erfahrung.
  • Sprachliche Voraussetzungen. Rumänisch ist eine romanische Sprache. Wer damit aufwächst, hat über Schule und Alltag häufig früh Kontakt zu weiteren Sprachen. In Siebenbürgen und im Banat gibt es zudem eine lange Tradition deutschsprachiger Schulen, die bis heute besteht. Das ersetzt keine Spracheinstufung. Es erklärt aber, warum gute Deutschkenntnisse in diesem Pool keine Ausnahme sind.

Wichtig ist uns dabei ein Punkt: Das sind Aussagen über Ausbildungsstrukturen und Arbeitsmärkte, nicht über Menschen. Ob jemand geduldig, zuverlässig und warmherzig ist, lässt sich aus einem Herkunftsland nicht ableiten. Das entscheidet sich im persönlichen Gespräch. Darum führen wir es selbst, gemeinsam mit unserer Partneragentur, an der wir beteiligt sind und deren Auswahlverfahren wir mitverantworten. Welche Aufgaben eine Betreuungskraft danach im Haushalt übernimmt, steht unter Leistungen der häuslichen Betreuung. Wenn Sie Ihre Situation schildern möchten, genügt der kurze Fragebogen zum Pflegebedarf.

Qualifikation und Sprachniveau

Geprüft wird bei jeder Bewerbung dasselbe, unabhängig vom Land: Ausbildungsnachweise und Schulungszertifikate im Original, Arbeitszeugnisse aus früheren Einsätzen, Referenzen aus deutschen Haushalten und das Deutschniveau. Dieses stellen wir im Gespräch auf Deutsch fest und übernehmen es nicht aus der Selbstauskunft.

Beim Sprachniveau gilt dieselbe Verteilung wie bei polnischen Betreuungskräften: Der größte Teil liegt zwischen A2 und B1. A2 trägt Haushalt, Einkauf und einfache Gespräche. B1 erlaubt selbstständige Erledigungen, echte Alltagsgespräche und einen Notruf mit Schilderung der Lage. B2 ist seltener und entsprechend gefragt. Was die einzelnen Stufen im Alltag konkret bedeuten, bis hin zum Arztgespräch, haben wir in einer Übersicht bei den polnischen Pflegekräften aufgeschlüsselt. Sie gilt unverändert auch für rumänische Betreuungskräfte. Für die Begleitung bei Demenz im häuslichen Umfeld zählt neben der Sprache vor allem die Erfahrung mit dem Krankheitsbild.

Auch die fachliche Grenze ist dieselbe: Eine Betreuungskraft unterstützt bei der Grundpflege, im Haushalt und im Alltag. Die medizinische Behandlungspflege mit Injektionen, Wundversorgung und dem Stellen von Medikamenten bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes, auch wenn die Betreuungskraft im Heimatland eine pflegerische Ausbildung abgeschlossen hat. Ein ausländischer Abschluss ist in Deutschland nur nach förmlicher Anerkennung wirksam.

Was im Profil steht, sollte belegt sein. Fragen Sie bei jedem Anbieter, den Sie vergleichen, nach drei Dingen: Wer hat das Sprachniveau festgestellt und wie? Liegen die Zeugnisse im Original vor oder nur als Selbstauskunft? Wurden Referenzen aus früheren Einsätzen tatsächlich angerufen? Ein Profil, das auf keine dieser Fragen eine Antwort hat, ist ein Werbetext.

Wie Sie ein Profil lesen sollten

Aussagekräftig sind konkrete Angaben: „zwei Jahre Begleitung einer Frau mit fortgeschrittener Demenz, Transfer mit Rollator, nächtliche Unruhe" sagt mehr als „liebevoll und zuverlässig". Achten Sie auf die Beschreibung der Einsätze, nicht auf Eigenschaftswörter. Lassen Sie sich vor der Zusage ein Telefonat oder einen Videoanruf anbieten. Fünf Minuten gesprochenes Deutsch beantworten mehr Fragen als jede Einstufung auf dem Papier.

Unterschiede zu Polen

Die ehrliche Antwort auf die meistgestellte Frage lautet: Einen qualitativen Unterschied gibt es nicht. Es gibt hervorragende und weniger passende Betreuungskräfte in beiden Ländern, und die Streuung innerhalb eines Landes ist um ein Vielfaches größer als die zwischen den Ländern. Unterschiede bestehen in praktischen Fragen, und die sind planbar.

Praktische Unterschiede zwischen den Herkunftsländern
Kriterium Polen Rumänien
Qualifikation kein systematischer Unterschied, entscheidend sind Nachweise und Erfahrung der einzelnen Person
Deutschkenntnisse gleiche Spanne von A1 bis B2, Schwerpunkt bei A2 bis B1
Rechtlicher Rahmen identisch: EU-Freizügigkeit, Entsendung, A1-Bescheinigung
Größe des Bewerberpools kleiner, Arbeitsmarkt vor Ort angespannt größer, mehr Auswahl bei besonderen Anforderungen
Anreise rund zehn bis vierzehn Stunden mit dem Fahrdienst deutlich länger, häufig per Flug
Kurzfristige Vertretung im Schnitt schneller vor Ort etwas längerer Vorlauf einzuplanen

Alles Weitere ist gleich: Turnus von vier bis zwölf Wochen, feste Zweierbesetzung wo möglich, Übergabebuch, Vertretung bei Krankheit. Auch die Anforderungen an Ihren Haushalt ändern sich nicht: Ein eigenes, abschließbares Zimmer bleibt Bedingung. Welche baulichen und organisatorischen Punkte dazugehören, steht unter Voraussetzungen im Haushalt. In welchen Städten und Kreisen wir vor Ort beraten, zeigen die Einsatzgebiete rund um Frankfurt.

Rechtlicher Rahmen

Rumänien ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union, seit 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Wir arbeiten ausschließlich im Entsendemodell: Die Betreuungskraft bleibt bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt, dieser führt die Sozialabgaben dort ab und schuldet Lohn, Urlaub und Lohnfortzahlung. Der Nachweis ist die A1-Bescheinigung nach der Verordnung (EG) 883/2004. Lassen Sie sich diese vor Beginn des Einsatzes zeigen, unabhängig davon, mit welcher Agentur Sie arbeiten.

Was dabei ausdrücklich nicht funktioniert, sind Modelle mit angeblich selbstständigen Betreuungskräften ohne eigene Auftraggeberstruktur. Stuft die Deutsche Rentenversicherung das später als Beschäftigung ein, haftet der Haushalt rückwirkend für die Sozialabgaben. Der niedrigste Preis gehört zuverlässig zum höchsten Risiko. Wie sich ein Haushalt absichert, erklären wir unter Rechtssicherheit im Entsendemodell.

Wann wir welche Herkunft vorschlagen

Wir fragen Sie nicht zuerst nach dem Land, sondern nach dem Bedarf. Aus dem Bedarf ergibt sich der Vorschlag meist von selbst:

  • Es eilt. Wenn eine Betreuung innerhalb weniger Tage stehen muss, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, schlagen wir häufig Polen vor, weil die Anreise kürzer ist. Die übliche Vermittlungsdauer liegt ansonsten bei zehn bis vierzehn Tagen.
  • Besondere fachliche Anforderungen. Erfahrung mit Beatmung, Stoma oder fortgeschrittener Demenz, dazu ein hohes Sprachniveau und Führerschein: Je länger die Liste, desto eher lohnt der Blick nach Rumänien, weil der Pool größer ist.
  • Langfristige Planung. Wenn Zeit ist, spielt die Anreise kaum eine Rolle. Dann zählt allein, welches Profil am besten passt, unabhängig vom Land.
  • Ihr ausdrücklicher Wunsch. Manche Familien haben gute Erfahrungen mit einer bestimmten Herkunft gemacht oder sprechen selbst etwas Polnisch. Das respektieren wir ohne Diskussion. Wir sagen Ihnen nur ehrlich, wenn dadurch die Wartezeit steigt.
  • Ein bereits laufender Wechselrhythmus. Arbeiten zwei Betreuungskräfte dauerhaft im Turnus, versuchen wir bei einem Ausfall zunächst Ersatz aus demselben Land zu finden. Nicht aus Prinzip, sondern weil sich Anreise und Wechseltermine dann leichter aufeinander abstimmen lassen.

Am Ende steht keine Entscheidung über ein Land, sondern über einen Menschen. Deshalb legen wir Ihnen Profile vor, die zu Pflegeaufwand, Wohnsituation und Tagesstruktur passen, dazu eine kurze Begründung, warum wir gerade dieses Profil für tragfähig halten. Wenn Ihnen etwas daran nicht passt, sagen Sie es. Ein Vorschlag ist ein Vorschlag, keine Zuteilung.

Wie die Vermittlung von der ersten Anfrage bis zur Anreise abläuft, steht unter Ablauf der Vermittlung. Woraus sich der Preis zusammensetzt, erklären wir unter Kosten der häuslichen Betreuung. Welcher Pflegegrad welche Leistungen auslöst, lesen Sie im Ratgeber zu den Pflegegraden und ihren Leistungen.

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Häufige Fragen zu Betreuungskräften

Ist eine Pflegekraft aus Rumänien schlechter qualifiziert als eine aus Polen?

Nein. Die Qualifikation hängt an der einzelnen Person, nicht am Herkunftsland. In beiden Ländern gibt es staatlich geregelte Ausbildungen im Pflegebereich, Schulungen für die häusliche Betreuung und Betreuungskräfte mit langjähriger Erfahrung in deutschen Haushalten. Wir prüfen Nachweise und Referenzen nach denselben Kriterien, unabhängig davon, woher jemand kommt.

Wie gut sprechen rumänische Betreuungskräfte Deutsch?

Die Spanne ist dieselbe wie bei polnischen Kräften: von Grundkenntnissen auf A1 bis zu sicherem B2. Der überwiegende Teil liegt bei A2 bis B1. Entscheidend ist nicht das Land, sondern wie das Niveau festgestellt wurde. Wir stufen im persönlichen Gespräch auf Deutsch ein und übernehmen keine Selbstauskünfte aus Bewerbungsbögen.

Ist die Beschäftigung einer rumänischen Betreuungskraft legal?

Ja. Rumänien ist seit 2007 EU-Mitglied, es gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Rechtlich gilt dasselbe wie bei polnischen Kräften: Im Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung nach der Verordnung 883/2004.

Dauert die Anreise aus Rumänien länger?

Ja. Aus Polen sind es je nach Region etwa zehn bis vierzehn Stunden mit dem Fahrdienst, aus Rumänien eher zwanzig bis dreißig Stunden. Viele Betreuungskräfte fliegen deshalb. Praktisch bedeutet das: Der Wechseltag ist länger, und bei einer sehr kurzfristigen Vertretung kann Polen im Vorteil sein. Auf den Betreuungsalltag hat es keinen Einfluss.

Kann ich mir das Herkunftsland aussuchen?

Ja, Sie entscheiden. Wir raten allerdings dazu, zuerst die fachlichen Anforderungen festzulegen: Sprachniveau, Erfahrung mit Demenz, Transferfähigkeit und Führerschein. Die Herkunft kommt danach. Wer das Land vorab festlegt, verkleinert den Auswahlpool und wartet in der Regel länger auf ein wirklich passendes Profil.

Was kostet eine Betreuungskraft aus Rumänien?

Die Preisfaktoren sind dieselben wie bei polnischen Kräften: Deutschkenntnisse, Qualifikation, Pflegeaufwand und die Anzahl der betreuten Personen. Dazu kommen An- und Abreise sowie Verpflegung im Haushalt. Ein systematischer Preisunterschied nach Herkunftsland lässt sich nicht seriös angeben. Sie erhalten von uns ein Angebot mit allen Positionen einzeln.

Wir suchen nach Bedarf, nicht nach Herkunft

Sagen Sie uns, was gebraucht wird: Pflegeaufwand, Sprachniveau, Zeitrahmen. Wir schlagen die Profile vor, die am besten passen, und begründen jeden Vorschlag.

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